Behandlungskosten
Alle tierärztlichen Behandlungen unterliegen einer festgelegten gesetzmäßigen Verordnung, der GOT ( Gebührenordnung für Tierärzte)
Diese ist im Internet jederzeit einsehbar!
Wir berechnen den 1-fachen Satz der GOT.
Die Notdienstgebühren sind seit 2022 neu festgelegt worden. Jeder Kollege ist verpflichtet, im Notdienst außer einer Notdienstpauschale von 50,- € für jede Leistung mindestens den 2-fachen Gebührensatz zu berechnen.
Die „Nacht“ beginnt um 18.00 Uhr!
Das Wochenende am Freitag um 18.00 Uhr.
![Termintelefon](https://tieraerztin-fuer-alle-felle.de/wp-content/uploads/2021/03/termintelefon.png)
![Praxis](https://tieraerztin-fuer-alle-felle.de/wp-content/uploads/2024/01/praxis.jpg)
![Neues Auto](https://tieraerztin-fuer-alle-felle.de/wp-content/uploads/2021/04/neues_auto.jpg)
Kosten eines Hausbesuches:
Die Kosten eines Hausbesuches setzen sich ab 22.11.2022 zusammen aus:
- den Behandlungskosten der GOT
- einer Hausbesuchspauschale von 34,50 Euro
- Anfahrtskosten 3,50 Euro pro Doppelkilometer (mindestens jedoch 13 Euro) gemessen vom Standort Praxis für alle Felle, Burenreege 12 in Stadland